Mitglieder informierten sich zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zur Dokumentationspflicht


Lehrte-Hämelerwald. - Die Landesinnung Niedersachsen lud ein, und mehr als 130 Teilnehmer kamen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Januar in das Tagungshotel Fricke in Lehrte-Hämelerwald. LIM Mike Schneider begrüßte vor „vollem Haus“ Rechtsanwalt Axel Knipp vom BIV in Bonn und zwei Vertreter vom Zoll, Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, Außenstelle Hannover. Es ging um das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die damit verbundenen Konsequenzen für das Gebäudereiniger-Handwerk ab diesem Jahr sowie um die Kontrollmöglichkeiten des Zolls bei der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.

Axel Knipp referierte zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Haftung der Generalunternehmer für Subunternehmer wurde dabei ebenso erklärt wie die Haftung der Kunden bei der Vergabe an Dumping-Betriebe. Angesprochen wurden die Arbeitsaufzeichnungspflicht und die Zollkontrollen bei Reinigungsunternehmen. Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor, bei Betrug und Lohnwucher drohen sogar Haftstrafen. Ab einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro gibt es einen Eintrag in das Gewerbezentralregister, und ab 2.500 Euro wird der Betrieb von öffentlichen Ausschreibungen eventuell für mehrere Jahre ausgeschlossen. Bundesweit wurden im vorletzten Jahr 78.316 Firmen und 355.876 Personen geprüft. Die Zollstatistik belegt 81.000 Ermittlungsverfahren und 53.852 abgeschlossene Verfahren. Das Ergebnis 2005 ergibt eine Schadenssumme von 562,8 Millionen Euro.

Klaus-Dieter Biedermann und Dominic Wagner von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hannover erklärten in ihrem Referat die Historie, die Struktur, die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeszollverwaltung. Prüfungsverfügung, Personenerfassungsbögen und Prüfungsverfahren – das waren die Inhalte. Bereits vor dem Inkrafttreten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes 1991 fanden Kontrollen statt. Bis zum 31.12.2003 gab es zwei kontrollierende Verwaltungen: die Zollverwaltung und die Arbeitsmarktinspektion. Das änderte sich mit Inkrafttreten des Hartz III-Gesetzes, das zum 1.1.2004 diese beiden Verwaltungen zusammen legte. Je 2.500 Bedienstete vom Zoll und von der Arbeitsmarktinspektion wurden zu einer Verwaltung zusammen gefügt. Es erfolgte eine Aufstockung auf 7.000 Mitarbeiter in der Zollverwaltung, die sich seitdem mit dem Thema Schwarzarbeit beschäftigen. Das neue Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz trat am 1.8.2004 in Kraft.

Die Oberfinanzdirektion Köln hat eine eigene Abteilung, die bundesweit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig ist. Die Außenstelle in Hannover kümmert sich um die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen. „Die Bauwirtschaft hat mit dem Zoll ein Aktionsbündnis abgeschlossen. Das kann man entsprechend anbieten“, sagte Klaus-Dieter Biedermann in seinem Vortrag. 20 Prozent seiner Kollegen sind in der Prävention tätig. In grüner Dienstkleidung und in grün-weißen Fahrzeugen sorgen sie für sichtbare Präsenz in den Stadtteilen. Spontanprüfungen stehen auf der Tagesordnung.

Auf die umfangreiche Folienpräsentation folgten viele Fragen der Teilnehmer. Es ging um Themen wie Zollkontrollen bei Reinigungsunternehmen: Was ist mit der Arbeitsaufzeichnungspflicht? Sie ist schon bei den vielen sogenannten Schlüsselstellen ein großes Problem. Nach einem gemeinsamen Abendessen konnten RA Axel Knipp und RA Burkhard Räcker, Geschäftsführer der Landesinnung Niedersachsen, viele weitere Informationen geben und Fragen beantworten.

Wenn der Bundestag nach der 3. Lesung dem Beschluss des Arbeitnehmer- Entsendegesetz zugestimmt hat, wird es auch für die Reinigungsbetriebe einige Veränderungen mit sich bringen. Die Landesinnung Niedersachsen und der BIV stehen ihren Mitgliedern schon heute informierend und beratend zur Seite.

Mehr Informationen auch unter www.gebaeudereiniger.de

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Von links: Klaus-Dieter Biedermann und Dominic Wagner von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Außenstelle Hannover; LIM Mike Schneider, RA Axel Knipp vom BIV und RA Burkhard Räcker, Geschäftsführer der Landesinnung, informierten die Mitglieder der Landesinnung Niedersachsen umfassend über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und über die Dokumentationspflicht der Reinigungsbetriebe.


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[Text & Fotos: Ira Thorsting]







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